Ausstellung Kruse gegen Bing
Event location
Spielzeugmuseum An der Bach 9
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Dates
Kruse gegen Bing - 100 Jahre Kunstschutz für Spielzeug
Sonderausstellung im Bing-Museum Freinsheim und KätheKruse-Puppen-Museum Donauwörth
Ein Grundsatzurteil des Reichsgerichts Leipzig versetzte vor 100 Jahren die deutsche Spielwarenindustrie in helle Aufregung. Erstmals wurde einem Spielzeug für das Kind, der Käthe-Kruse-Puppe, künstlerischer Urheberschutz gewährt.
Über mehrere Jahre und Instanzen hatte Käthe Kruse gegen Nachahmer ihrer Puppen prozessiert. Am 19.9.1925 wurde das Urteil gegen die „Bing Künstlerpuppen- und Stoffspielwaren-Gesellschaft“ aus Nürnberg verkündet. Mit der Begründung des unlauteren Wettbewerbs durfte diese nun keine Puppen im Stil von Käthe Kruse mehr vertreiben. Auch die Kunst-Puppenfabrik von Günther Heine und seinem Kompagnon Karl Schneider, lokaler Konkurrent der Käthe Kruse Werkstätten in Bad Kösen, war betroffen. Das erst 1920 gegründete Unternehmen verschwand nach dem Urteil wieder vom Markt.
Für die Firma der Gebrüder Bing (gegründet 1864) war das Urteil weniger existentiell. Als damals weltgrößter Spielwarenproduzent hatte sie weit mehr zu bieten als Imitationen der Käthe-Kruse-Puppen. Von detailreich gefertigtem Blechspielzeug bis hin zu Teddybären wurden nahezu alle Kinderwünsche bedient.
Anlässlich des Jubiläums zeigen das Käthe-Kruse-Puppen-Museum Donauwörth und das Bing-Museum in Freinsheim zwei gemeinschaftlich konzipierte Ausstellungen.
Sie beleuchten an beiden Orten die spannende Firmengeschichte und zeigen Spielzeug-Raritäten von Bing. Außerdem steht Käthe Kruse als mutige Unternehmerin und innovative Puppenschöpferin in den 1920er Jahren im Fokus. Wir laden Sie ein, ab dem 1. Mai 2025 im Bing-Museum in Freinsheim und im Donauwörther Käthe-Kruse-Puppen-Museum die extreme Vielfalt der Erzeugnisse des Spielzeugherstellers Bing zu entdecken und die „originalen Käthe-Kruse-Puppen“ mit den zeitgenössischen Industrieimitaten zu vergleichen. Kommen Sie und bilden Sie sich selbst ein Urteil!